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Die Donau und der Donaukanal sind Wasserstraßen im Sinne des Schifffahrtsgesetzes und es gilt die Wasserstraßen-Verkehrsordnung. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Schifffahrtsaufsicht des BM für Verkehr, Innovation und Technologie.
Von der NÖ Landesregierung erhielten wir folgende detaillierte Auskunft:
Das Befahren von Flüssen und Seen in Niederösterreich mit Ruder- und Segelbooten ist prinzipiell gestattet. Österreichweit ist hier die "Seen- und Flussverkehrsordnung", BGBl. Nr. 42/1990 i.d.F. BGBl. II Nr. 216/1998 anzuwenden.
Außerdem gibt es in Niederösterreich für bestimmte Seen und Flüsse spezielle Bestimmungen (Erlaufsee, Lunzersee, Neue Donau, Kamptalstauseen). Aber auch auf diesen Gewässern ist das Benützen von Ruder- und Segelbooten erlaubt.
Auf anderen Gewässern bestehen seitens der Schifffahrt keine Einschränkungen, aber es durchaus möglich, dass auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Wasserrecht) das Befahren mit Ruder- und Segelbooten untersagt ist. So ist z.B. in Laichschonstätten das Befahren auch mit Ruder- und Segelbooten verboten.
Auch auf Grund naturschutzrechtlicher oder nationalparkrechtlicher Bestimmungen kann die Schifffahrt (auch mit Ruder- und Segelbooten) gewisse Beschränkungen erfahren. Hier müsste man sich in speziellen Fällen vor Ort erkundigen.
Ebenso können auf Privatgewässern andere Bestimmungen gelten - nämlich solche, die der über das Gewässer Verfügungsberechtigte bestimmt. Auch hier wären vor Ort (z.B. Gemeindeamt, Gendarmerie, Bezirkshauptmannschaft) entsprechende Erkundigungen einzuholen.
Neue Donau in Wien >>> es gilt diese umfangreiche Verordnung:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/1996/pdf/lg1996015.pdf
Alte Donau in Wien >>> zuständig:
via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H.
http://www.via-donau.org/index.php
Marchfeldkanal >>> zuständig:
Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal
http://www.marchfeldkanal.at/home.htm
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